Biotopentwertung im Hapelrather Wald März/April 2014
durch die Graf Mirbach'sche Forstverwaltung

Nun schon im zweiten Frühjahr in Folge wurden von der Graf Mirbach'schen Forstverwaltung umfangreiche Abholzungsarbeiten in der Wäldern rund um Hapelrath vorgenommen. Nicht nur die unmittelbar betroffenen Hapelrather und Further Anlieger sind schockiert beim Anblick der hinterlassenen Verwüstungen, sondern auch eine Vielzahl von Besuchern dieses Langenfelder Naherholungsgebietes. Neben einer Verletzung des Landesforstgesetzes sehe ich auch wegen des Zeitpunktes der Abholzungen ein Vergehen gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Danach ist es zur Brutzeit aller europäischen Vogelarten nur unter strengen Auflagen zulässig störende Waldarbeiten durchzuführen. Die Aussage des von der Westdeutschen Zeitung zitierten Pressesprechers des Landesbetriebes Wald und Holz, Herrn Befeld, dass Forstarbeiten auf die Brutzeiten der Vögel keine Rücksicht nehmen müssen, zeugt also bestenfalls von Unkenntnis, anderenfalls von bewusster Falschinformation der Öffentlichkeit. Da sich die Forstbehörden offensichtlich scheuen, ihren großen privaten „Kollegen“ in die Schranken zu weisen, habe ich mich entschlossen, die Angelegenheit der ULB (Unteren Landschaftsbehörde) und dem LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) vorzutragen. Weiter unten mein diesbezügliches Schreiben.
Graf Mirbach betont zwar immer wieder der Presse gegenüber, wie umweltverträglich und schonend er seine Wälder bewirtschaftet, aber in Wahrheit überlässt er die grenzwertige Ausbeutung seiner Wälder -jedenfalls in Hapelrath- der niederländischen Firma Raas. Diese kennzeichnet selbsttätig die Bäume, die sie gerne schlagen möchte, nimmt die Abholzung vor und vermarktet das Holz hauptsächlich als Brennholz. Die Mirbach'sche Forstverwaltung verdient vermutlich sehr gut an der Überlassung des Baumbestandes auf ihrem Grundbesitz fast ohne eigenes Engagement.

Übrigens erregt die Art und Weise, wie Graf Mirbach mit dem Wald umgeht auch in Leichlingen die Gemüter:
http://www.ksta.de/leichlingen/baeume-in-leichlingen-gefaellt-wueste-abholzungen-am-huelserhof,15189136,26789328.html


Gesetzlich geschützte Biotope im Hapelrather Wald


Bild 01: Geschütztes Biotop GB-4907-004


Bild 02: Geschütztes Biotop GB-4907-004


Bild 03: Geschütztes Biotop GB-4907-004


Bild 04: Geschütztes Biotop GB-4907-004


Bild 05: Geschütztes Biotop GB-4907-0009


Bild 06: Geschütztes Biotop GB-4907-0009


Bild 07: Geschütztes Biotop GB-4907-0009


Bild 08: Geschütztes Biotop GB-4907-0009


Bild 09: Geschütztes Biotop GB-4907-0009


Bild 10: Geschütztes Biotop GB-4907-0009


Bild 11: Geschütztes Biotop GB-4907-0009


Kahlschlag und Aufforstung mit Douglasien-Monokultur am Further Moor im Biotop BK-4807-0007


Situation vor dem Kahlschlag


Bild 13: Kahlschlag und Aufforstung mit Douglasien-Monokultur am Further Moor im Biotop BK-4807-0007


Bild 14: Kahlschlag und Aufforstung mit Douglasien-Monokultur am Further Moor im Biotop BK-4807-0007

 


                                       

Mein Schreiben an ULB und LANUV:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der private Waldbesitzer rund um Langenfeld-Hapelrath (die Graf Mirbach'sche Forstverwaltung) führt nun schon im zweiten Frühjahr in Folge umfangreiche Holzungsarbeiten in diesem Landschaftsschutzgebiet durch. In 2013 in den Monaten Mai/Juni und dieses Jahr im März/April. Meines Erachtens ist die Vorgehensweise dabei weder mit dem Landesforstgesetz noch mit dem Bundesnaturschutzgesetz vereinbar.

LFoG §1b "Ordnungsgemäße Forstwirtschaft":
Abs. 5 "bedarfsgerechte Walderschließung unter größtmöglicher Schonung von Landschaft, Boden und Bestand"
Abs.6 "pflegliches Vorgehen, insbesondere bei Verjüngungsmaßnahmen, Holznutzung und Holztransport"
Abs.7 "Anwendung von bestands- und bodenschonenden Techniken"
Da mit schwerem Gerät (Erntemaschinen und Rückefahrzeugen) gearbeitet wird, wird der Wald durch breite Schneisen erschlossen und maschinenfreundlich gestaltet. Stellenweise ist der Wald bereits so weit ausgelichtet, dass auch die Forderung nach Nachhaltigkeit (§1b Abs.2) nicht mehr erfüllt scheint, zumal wenn in den Folgejahren in diesem Stil weitergearbeitet wird (siehe Fotos im Anhang).

Der Zeitpunkt der Holzungsarbeiten ist in meinen Augen außerdem ein grober Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz insbesondere §26, §30 und §44.

Gesetzliche geschütze Biotope wurden erheblich in Mitleidenschaft gezogen:
GB-4907-004 (siehe Bilder 01 bis 04)
GB-4907-0009 (siehe Bilder 05 bis 11)
Diese Biotope sind als naturschutzwürdig eingestuft. (Warum sind diese eigentlich nicht als abgestimmte Naturschutzgebiete ausgewiesen, während ähnliche Biotope auf der Leichlinger Seite der A3 schon seit einigen Jahre unter diesen Schutz gestellt sind?)
Da die Forstarbeiten während der Nistzeit der heimischen Vogelwelt durchgeführt wurden, wäre dies, wenn überhaupt, nach BNatSchG nur unter strengen Auflagen zulässig, da grundsätzlich alle europäischen Vogelarten geschützt sind. Und in den betroffenen Waldbereichen leben nicht nur sogenannte „Allerweltsarten“, sondern auch streng geschützte Arten wie z.B. Steinkauz, Rotmilan, Mäusebussard und Kleinspecht. Eine gründliche Artenschutzprüfung würde wahrscheinlich noch mehrere weitere geschützte Arten in den umgebenden Wäldern feststellen. Der Kuckuck, der früher regelmäßig zu hören war, fehlt in den letzten Jahren; wahrscheinlich wurde er bereits durch die intensiven Forstarbeiten vertrieben. Außerdem gibt es hier noch eine nennenswerte Fledermauspopulation.

Desweiteren wurde eine Fläche von ca. 1,5 ha unmittelbar südlich des NSG Further Moor innerhalb des Biotops BK-4807-0007 komplett gerodet und mit einer Nadelholz-Monokultur (Douglasien) entgegen BNatSchG § 5 (3) aufgeforstet. Siehe Bilder 12 bis 14.

Der Wald zwischen A3 und Hapelrath erfüllt für unsere Ortschaft die Funktion eines Schutzwaldes gegen die Emissionen der Autobahn, die er aber immer weniger erfüllen kann, je weiter er ausgelichtet wird. Ich bitte Sie daher zu prüfen, ob man diesen Waldbereich zum Schutzwald nach §49 LFoG erklären kann.

Die Forstbehörde und die Untere Landschaftsbehörde hatte ich mit der nachstehenden Email über die Zustände im Hapelrather Wald informiert. Der Leiter des Forstamtes Bergisches Land, Herr Fröhlingsdorf, war daraufhin mit dem örtlichen staatlichen Förster, Herrn Zimmermann, zu einem Ortstermin gekommen. Er empfand die Vorgehensweise des Waldbesitzers zwar als unschön, aber sah keine rechtlichen Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Der Leiter der ULB, Herr Adolphy, hat mir mitgeteilt, dass er zunächst die Stellungnahme der Forstbehörde abwartet.

Im Anhang übersende ich Ihnen ferner einen Artikel aus dem Kölner Stadtanzeiger vom heutigen Tage, aus dem hervorgeht, dass die Graf Mirbach'sche Forstverwaltung dort in gleicher Weise rücksichtslos mit dem Wald verfährt.

Ich hoffe es gelingt Ihnen den Waldbesitzer in Zukunft zu einer landschafts- und biotopschonenden ordnungsgemäßen Forstwirtschaft zu zwingen.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Wilhelm Bergfeld

Hapelrath 5
40764 Langenfeld
Tel. 02175-890497
Email: bergfeld@hapelrath.de


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